"Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut": Unterstützung für Essener*innen und ortsansässige soziale Institutionen

20.07.2023

Krisenbedingt sind die Energiekosten, Lebensmittelpreise und Inflation stark gestiegen. Das stellt besonders Bürger*innen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Aber auch soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen sind betroffen, denn der Beratungsbedarf für Sozialleistungen, Wohn-, Heiz- und Energiekosten sowie Verschuldungssituationen ist stark gestiegen. Um die Mehrausgaben von Bürgerinnen*Bürgern und sozialen Institutionen in Notlagen abzufedern, hat das Land den "Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut" ins Leben gerufen. Daraus stehen der Stadt Essen bis Ende 2023 insgesamt 7,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gelder sollen in verschiedene Unterstützungsangebote fließen, die Essener*innen und ortsansässige Organisationen oder Vereine ab sofort beantragen können.

Unterstützung für Bürger*innen, die keine Sozialleistungen beziehen

Insbesondere Bürger*innen, die nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, sowie nicht Teil des sozialen Sicherungssystems sind, können finanzielle Unterstützung erhalten. So übernimmt die Stadt Essen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten bis zu 800 Euro für den Austausch von einem Haushaltsgroßgerät mit sehr hohem Energieverbrauch oder älterem Baujahr, etwa Kühlschrank, Wasch- oder Spülmaschine. Das Neugerät sollte eine gute Energieeffizienz aufweisen, um die künftigen Energiekosten bestmöglich zu senken. Zudem können bei Bedarf auch Stromnachzahlungen von Betroffenen übernommen werden, um etwa Energiesperren abzuwenden.

Hilfen für Bürger*innen, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen

Unterstützungen bei einem Kauf eines energieeffizienteren Haushaltgeräts und bei Haushaltsstromnachzahlungen sind ebenfalls für Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich. Sie können zudem die Teilhabekarte "Essen.dabei sein" nutzen: Mit dieser erhalten sie bei vielen städtischen Einrichtungen und privaten Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten Ermäßigungen.

Weitere Unterstützungsangebote

Bei den Trägerinnen*Trägern der sozialen Infrastruktur wird es zudem für alle bedürftigen Personen die Möglichkeit einer Unterstützung durch Gutscheine für Dinge des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel und Hygieneartikel, geben. Darüber hinaus will die Stadt Essen das Angebot an Einzelfallhilfen zur Deckung krisenbedingter Belastungen gegebenenfalls noch erweitern, wenn die aus dem Stärkungspakt NRW zur Verfügung stehenden Finanzmittel dies zulassen.

Finanzielle Unterstützung für die soziale Infrastruktur in Essen

Soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen mit Sitz in Essen können finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung und/oder Ausweitung ihres Betriebs aufgrund erhöhter Nachfrage erhalten. Davon profitieren unter anderem Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, aber auch Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Seniorentreffs und Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung. Einrichtungen, die über eine Drittmittelförderung vollfinanziert werden, sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Finanzielle Hilfe gibt es einerseits für krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten. Hier kann die Differenz zwischen den Ausgaben in 2023 gegenüber den Ausgaben in 2021 oder 2022 erstattet werden. Andererseits können Kosten gedeckt werden, die aus der krisenbedingten Schaffung zusätzlicher Angebote resultieren. In diesem Fall können die gesamten, nicht anders refinanzierten Ausgaben für die Angebotsausweitung erstattet werden. Zu den unterstützungsfähigen Ausgaben zählen beispielsweise Steigerungen bzw. Ausgaben für zusätzliche Heiz- und Energiekosten, Miet- und Mietnebenkosten, Personal- und Honorarausgaben oder gestiegene Ausgaben für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Die Leistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden und die von Januar bis Dezember 2023 anfallen.

Antragstellung

Die Stadt Essen kann Anträge auf Förderung nur bewilligen, so lange die über den Stärkungspakt NRW zur Verfügung stehenden Finanzmittel es zulassen. Daher werden alle berechtigten Bürger*innen und Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung erhalten möchten, gebeten, ihre Anträge zeitnah bei der Stadt Essen oder je nach Unterstützungsangebot bei einer der zuständigen Stellen einzureichen. Die nötigen Anträge, weitere Informationen zu den Voraussetzungen und mehr zu den Unterstützungsmöglichkeiten finden Essener Bürger*innen und soziale Institutionen auf www.essen.de/stärkungspaktnrw.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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